Segelgemeinschaft Stadtbek-Ufer e.V.

Vereinsorganisation

Stand: 23. März 2019

Um das Miteinander im Verein zu erleichtern sind im Laufe der Jahre auf den Jahreshaupt-versammlungen Festlegungen getroffen werden. Die wesentlichen Beschlüsse werden hier aufgelistet:

Allgemeines

  • Jugendmitgliedschaften enden generell mit dem 25. Lebensjahr und gehen in eine ordentliche Mitgliedschaft über.  Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben, wenn zuvor die Jugendmitgliedschaft wenigstens 2 Jahre bestand. (JHV 2015)
  • Jedes Vereinsmitglied mit Boot sollte eine Wassersport-Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Die gelagerten Boote und der Inhalt der Scheune sind nicht über den Verein versichert. Ebenso ist jeder Fahrer beim Bootstransport für die Sicherheit des Transportes verantwortlich. Der Bootseigner hat bei Beschädigungen oder Verlust keinen Anspruch auf Leistungen vom Verein. (JHV 1989, 2008)
  • Die Beiträge werden vom Kassenwart per Lastschrift eingezogen. Mitglieder sollen ihm eine entspr. Einzugsermächtigung zusenden. Bitte auch Kontoveränderungen zeitnah mitteilen. Abgebucht wird der Jahresbeitrag zum 01.04. jeden Jahres. (JHV 2002, 2003)
  • Die Türen und Tore sind verschlossen zu halten, vor allem beim Verlassen der Segelwiese bzw. der Scheune. (JHV 1998, 2002)
  • Fördermitglieder sind als Gäste auf den Jahreshauptversammlungen (ohne Stimmrecht), dem Sommerfest oder auch während der Saison auf der Wiese willkommen. Beim Wechsel eines Mitglieds in die Fördermitgliedschaft ist der SGSU-Schlüssel an den Vorstand zurückzugeben, das Schlüsselpfand wird danach direkt zurückerstattet.

Arbeitseinsätze

  • Die Teilnahme an Arbeitseinsätzen sind für alle Mitglieder verpflichtend. Es wird jede Hilfe gebraucht. Abmeldung bitte nur in Notfällen. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an Arbeitseinsätzen ist ein Betrag von 50€ zu entrichten (JHV 1997,2007, 2018)

Segelwiese

  • Aus ökologischen Gründen müssen die Boote / Trailer bis zum 01. November eines Jahres von der Wiese entfernt werden. Diese Regelung wurde mit der Gemeinde auch so vereinbart. Bei Zuwiderhandlungen wird vom Besitzer eine zusätzliche jährliche Liegeplatzgebühr eingezogen. (JHV 2006)
  • Das Befahren der Wiese mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nicht erwünscht. Akzeptierte Ausnahme bei allgemeinen Arbeitseinsätzen (z.B. Bootstransport).
  • Das Abstellen der Fahrzeuge soll, ggf. nach dem Ein- oder Ausladen, auf unserem Parkplatz erfolgen. Bitte nicht auf der Wiese, vor dem Tor oder auf der Strasse parken.
  • Hunde dürfen mit auf die Segelwiese genommen werden. Der Halter trägt Sorge für Sicherheit und Sauberkeit. Der Vorstand wird ermächtigt, bei Zwischenfällen den Aufenthalt von Hunden zu untersagen. (JHV 1998, 1999)
  • Jedes Mitglied ist für den regelmäßigen Rasenschnitt unter seinem Boot (mindestens 5 mal im Jahr) verantwortlich. (JHV 1991)
  • Die Roste an der Wasserlinie sollen nach dem Segeln an Land gezogen werden, um Unterspülungen und Algenansammlungen zu vermeiden. (JHV 1998, 2002)

Scheune

  • Die Nutzung der Scheune für Übernachtungszwecke und gelegentliche Familienfeiern wird angeboten. Eintragungen für Übernachtungen und Duschen sind im Heft im Küchenfenster vorzunehmen. Die Kosten werden mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag eingezogen. (JHV 1990, 1991)
  • Bei der Nutzung der Scheune bitten wir im Hinblick auf andere anwesende Vereinsmitglieder und die Nachbarn um Rücksichtnahme, insbesondere soll im Allgemeinen ab 23:00 Uhr Nachruhe gehalten werden.
  • Private Feiern im größeren Rahmen sollen mit dem Vorstand abgesprochen werden. Wohnwagen / Zelte (gleichzeitig max. 5 Einheiten) dürfen an der Scheune stehen (Wochenende bzw. Urlaub), aber nicht in Zeiten der Nichtnutzung. (JHV 1991, 2001, 2004)
  • Offenes Licht und Rauchen sind auf dem Dachboden der Scheune verboten. (JHV 1991)
  • Jedes Mitglied entsorgt bitte selbst den eigenen Müll und länger ungenutzte Gegenstände. Persönliche Gegenstände, die in der Scheune gelagert werden, müssen beschriftet sein und möglichst an einem festen Platz abgelegt werden. Unbeschriftete „Hinterlassenschaften“ werden in regelmäßigen Abständen nach Ankündigung durch den Vorstand entsorgt. (JHV 1994, 2003, 2005)
  • Hinsichtlich der Verbrauchsgegenstände in der Scheune, z. B. Toilettenpapier etc., sollte sich jedes Mitglied angesprochen fühlen, den Bestand zu kontrollieren und ggf. zu ergänzen. (JHV 2005, 2015)
  • Verderbliche Vorräte in der Küche und im Kühl- oder Gefrierschrank sollen nur während des Aufenthaltes gelagert und bei der Abreise entfernt werden. Wenn kein anderes Mitglied Bedarf hat sollen die Geräte aus Gründen der Stromersparnis immer abgeschaltet und deren Türen geöffnet werden.
  • Wasser- und Stromverbrauch belasten die Umwelt und verursachen dem Verein Kosten. Wir bitten deshalb rücksichtsvoll damit umzugehen. (JHV 2005)

Näheres regelt auch die Nutzungsordnung der Scheune vom 20.11.1991, die als aktualisierte Version am Info-Brett in der Scheune ausgehängt ist.